Das Beschlussorgan der Financial Action Task Force (FATF) hat im Dezember 2011 eine Teilrevision ihrer Empfehlungen zur Geldwäschereibekämpfung verabschiedet. Dabei ist geplant, dass neu Steuerdelikte (sog. „Tax Crimes“) zwingend als Vortaten zur Geldwäscherei betrachtet werden. Die Steuersünder werden so automatisch zu Geldwäschern. TREUHAND|SUISSE lehnt eine Vermischung von Steuerdelikten und Geldwäschereitatbeständen in der Schweiz ab und fordert stattdessen eine grundsätzliche Überprüfung des schweizerischen Steuerstrafrechts. TREUHAND|SUISSE wird eine „Verstaatlichung“ der schweizerischen Treuhänder nicht dulden und bezweifelt grundsätzlich, dass die geplanten Massnahmen zu mehr Steuereinnahmen führen.
Pressemitteilung Tax Crimes (23.01.2012 11:48) [PDF, 23.0 KB]
Positionspapier Tax Crimes (23.01.2012 11:48) [PDF, 44.0 KB]