EU VAT und die OSS-Registrierungen

Inhalt

Die Europäische Union hat auf 1. Juli 2021 die Freistellung bei Importverzollungen aus der Schweiz in die EU im Niedrigpreissegement abgeschafft. Sie hat damit eine Registrationswelle für das Verfahren IOSS (Import-One-Stop-Shop) beim Bundeszentralamt für Steuern im Saarlouis ausgelöst. Schweizer Unternehmen sollten für den Bereich Business-to-Consumer generell eine OSS-Registrierung prüfen. In der EU gibt es denn auch keine Lieferschwellen mehr, wodurch jede Lieferung B2C in ein EU-Land die Registration auslösen kann. Zudem führen auch diverse Dienstleistungen B2C im Land des Kunden zu einer Versteuerungspflicht.

Themen:
- Grundproblematik Business-to-Consumer-Geschäfte (B2C) in der EU
- Praxisbeispiel einer Registrierung OSS am Bundeszentralamt für Steuern
- Die Beibehaltung der ordentlichen Registration und die Tücken mit den Vorsteuern
- Können OSS und eine ordentliche Registration beibehalten werden?
- Vorgehen Schritt für Schritt: ein Beispiel
- Stolpersteine

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Im Kursgeld sind die Seminardokumentation und für die Präsenzteilnehmer zusätzlich die Pausenerfrischungen inbegriffen.
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Referenten

Rolf Hoppler-Liesch

Rechtsanwalt, Master of VAT LL.M.
 
Rolf
 
Hoppler-Liesch

Von Graffenried AG Treuhand, Zürich