Inhalt
Es ist erfreulich, wenn jemand seinen Nachkommen ein Stück Bauland oder eine Immobilie weitergeben kann – im Rahmen einer Erbschaft oder einer Schenkung. Unerfreulich hingegen sind die Auswirkungen, wenn man die steuerliche Planung auf die leichte Schulter nimmt. Treuhänderinnen und Treuhänder, die ihre Mandanten in solchen Angelegenheiten beraten möchten, müssen den rechtlichen Rahmen, die Vorgehensweisen und die Fallstricke sehr genau kennen.
THEMEN
• Einstufung des Erblassers bzw. Schenkenden
– Nachträgliche Qualifizierung als gewerbsmässiger Liegenschaftshändler (oder nicht)
– Daraus resultierende Risiken für Erben bzw. Beschenkte
• Fallstricke anhand der Rechtsprechung (Fallbeispiel I)
– Parzellierung des Baulands, anschliessend Schenkung an 3 Nachkommen
– Überbauung des Baulands durch die Nachkommen
– Halten der Liegenschaft (MFH) als Kapitalanlageliegenschaften
– Problematik: Geschäftsvermögen vs. Privatvermögen
• Fallstricke anhand der Rechtsprechung (Fallbeispiel II)
– Schenkung des Baulandes an drei Nachkommen
– Nachkommen parzellieren ab, weisen Grundstücke einander zu, überbauen
– Nachkommen parzellieren nicht ab und überbauen; u.a.
• Der richtige Zeitpunkt, eine Immobilien AG zu gründen
– Durch den Erblasser bzw. Schenker?
– Durch die Erben bzw. Beschenkten?
– Kosten, Grundstückgewinnsteuer und weitere steuerliche Folgen
Weitere Informationen
Mitglieder von TREUHAND|SUISSE und deren Mitarbeitenden können von dem günstigeren Preis profitieren. Im Kursgeld sind die Seminardokumentation und Pausenerfrischungen bei Präsenzteilnahme inbegriffen.
Referenten
Christoph Niederer
lic. iur., Rechtsanwalt
Tobias F. Rohner
Dr. iur. HSG, Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte
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