Eigenmietwert Kt ZH

Eigenmietwert: Zürich verzichtet auf Erhöhung

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Der Kanton Zürich will auf die geplante Erhöhung der Eigenmietwerte verzichten. Grund ist der Volksentscheid vom 28. September 2025, mit dem die Schweizer Stimmbevölkerung die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen hat.

Die Zürcher Finanzdirektion reagiert auf das landesweite Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts und will bis zur Umstellung auf das neue System keine höheren Eigenmietwerte einführen. Während der Übergangsfrist sollen die bisherigen Werte weitergelten.

Hintergrund ist die bereits beschlossene Weisung 2026, welche ab Anfang 2026 höhere Eigenmietwerte vorgesehen hätte. Diese Anpassung wird nun nicht umgesetzt. Für Neubauten ab 2026 bleibt die neue Regelung jedoch bestehen. Unabhängig vom Volksentscheid werden Einfamilienhäuser und Stockwerkeigentum weiterhin als Vermögen besteuert.

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