Steuererklärung ZH_

Fristerstreckung für Steuererklärung 2024

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Die Finanzdirektion des Kantons Zürich verlängert die Frist für die Einreichung der Steuererklärung 2024 um einen Monat bis zum 30. April 2025. Grund dafür sind technische Probleme bei der Online-Steuererklärung.

Aufgrund wiederholter technischer Störungen bei der Online-Steuererklärung ZHprivateTax hat die Finanzdirektion des Kantons Zürich entschieden, die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 auf den 30. April 2025 zu verlängern. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger entlastet werden, die von den Beeinträchtigungen betroffen sind. Die Fristerstreckung gilt unabhängig davon, ob die Steuererklärung online, offline oder auf Papier eingereicht wird. Das Steueramt arbeitet weiterhin an der Behebung der Probleme und informiert über aktuelle Entwicklungen auf seiner Webseite.

Zur Newsmeldung der Finanzdirektion des Kantons Zürich