Inhalt
Die revidierten Bestimmungen zum Sanierungsrecht (in Kraft seit 1.1.2023) stellen erhöhte Anforderungen an die Mitglieder von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen – aber auch an Treuhandfirmen und Revisionsstellen, die Unternehmen in finanziellen Krisensituationen begleiten. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit, Kapitalverlust oder Überschuldung ist rasches und rechtskonformes Handeln gefragt.
THEMEN
• Drohende Zahlungsunfähigkeit
- Fälle von Art. 725 OR erkennen
- Warnzeichen frühzeitig erkennen
- Zügig und angemessen reagieren
- Pflichten der Unternehmensleitung
- Liquidität realistisch planen
- Handlungspflichten der Revisionsstelle
• Hälftiger Kapitalverlust
- Art. 725a OR: Definition & Schwellwerte
- Abgrenzung zur Überschuldung
- Pflichten & Sanierungsoptionen
- Aufwertung nach OR 725C
- Bilanzierung & Dokumentation
- Rolle der Revisionsstelle
• Überschuldung
- Kriterien nach Art. 725b OR
- Notwendigkeit eines Zwischenabschlusses
- Pflichten von Geschäftsleitung und Revisor
- Handlungsoptionen, Sanierungsplan
- Anforderungen an den Rangrücktritt
- Praktische Umsetzung & Bilanzierungsfragen
- Dokumentation & Praxisbezug
Weitere Informationen
Mitglieder von TREUHAND|SUISSE und deren Mitarbeitenden können von dem günstigeren Preis profitieren. Im Kursgeld sind die Seminardokumentation und Pausenerfrischungen bei Präsenzteilnahme inbegriffen.
Referenten
Daniela Salkim
dipl. Wirtschaftsprüferin, Mitglied SIFER
Franz J. Kessler
Rechtsanwalt, Dr. iur., LL.M.
Das könnte Sie auch interessieren
Update Sozialversicherungen
Quellensteuer in der Lohnbuchhaltung
Kryptowährungen: Rechnungslegung und steuerliche Behandlung
Die zunehmende Bedeutung von Kryptowährungen wie Bitcoin stellt Unternehmen und Privatpersonen vor