Kantonales Steueramt Zürich: Vorverlegung Abgabetermin für die Steuererklärung

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Das Kantonale Steueramt Zürich hat sich entschieden, sich neu aufzustellen: in die Bereiche Privatpersonen und Unternehmen. Dabei werden rund 25’000 Anteilsinhaber an juristischen Personen in den Bereich Privatpersonen umverteilt; diese werden künftig durch die Gemeindesteuerämter oder die Gebietsabteilungen des Kantonalen Steueramts veranlagt.

Für die Steuerperiode 2023 wurden bereits 10’000 steuerpflichtige natürliche Personen dem Bereich Privatpersonen zugeteilt. Die Einreichefrist der Steuererklärung wird dadurch verkürzt: Die Steuererklärung ist neu bis spätestens am 31. März 2024 einzureichen.

Haben Sie Kunden, die von der Fristverkürzung betroffen sind? Beantragen Sie im Bedarfsfall rechtzeitig eine Fristverlängerung: Online über ZHservices oder über das zuständige Gemeindesteueramt.

Weitere Informationen finden Sie im Schreiben des Kantonalen Steueramts.

Schreiben Kantonales Steueramt Zürich