Unterlagen Fallbeispiel

Meldung von Praxisfällen zur Zusammenarbeit mit dem kantonalen Steueramt Zürich

Unsere Sektion sammelt konkrete abgeschlossene Praxisfälle im Zusammenhang mit der Erstellung und Abgabe von Steuererklärungen sowie mit deren Veranlagungsprozess. Ziel ist es, dem kantonalen Steueramt Beispiele aufzuzeigen, bei denen Auflagen oder Abläufe aus Sicht der Steuervertretung nicht optimal waren, etwa aufgrund unverhältnismässiger Anforderungen oder unnötiger Informationsabfragen. Mithilfe dieser Fälle kann das Steueramt die Kundenperspektive besser einbeziehen und die Prozesse optimieren.

1

Worum geht es?

Unsere Sektion sammelt aktuelle, reale, anonymisierte Praxisfälle, die im Zusammenhang mit der Erstellung oder Eingabe von Steuererklärungen auftreten. Das Ziel besteht darin, dem kantonalen Steueramt Zürich aufzuzeigen, wo Auflagen, Informationsanforderungen oder Abläufe aus Sicht der Praxis nicht optimal verlaufen sind.

Die eingereichten Fälle dienen dem Steueramt als Grundlage, um interne Schulungen zu optimieren und Prozesse zu vereinheitlichen. Dadurch können Missverständnisse reduziert und Abläufe effizienter gestaltet werden – im Interesse der Treuhänderinnen und Treuhänder ebenso wie der Steuerverwaltung.

2

Wann ist eine Meldung sinnvoll

Eine Meldung wäre dann hilfreich gewesen, wenn der Veranlagungsprozess unnötig aufwendig, unklar oder unverhältnismässig gewesen wäre. Dies wäre beispielsweise der Fall gewesen, wenn

  • das Verfahren ohne ersichtlichen Grund deutlich länger als üblich gedauert hätte,
  • Auflagen erlassen worden wären, die keinen Einfluss auf die Steuerberechnung gehabt hätten,

  • Informationen mehrfach oder ohne ersichtlichen Grund verlangt worden wären,

  • Nachfragen zu bereits eingereichten Unterlagen erfolgt wären, 

  • Auflagen oder Anforderungen über das Ziel hinausgeschossen wären oder

  • die Kommunikation oder die Entscheidbegründung unklar gewesen wären.

Auch kleinere Fälle wären willkommen gewesen, wenn sie typische oder wiederkehrende Probleme aufgezeigt hätten. Sie hätten dabei geholfen, Verbesserungsmöglichkeiten sichtbar zu machen.

3

Datenschutz ist wichtig

Bitte achten Sie darauf, dass keine Personendaten oder vertraulichen Kundendaten in die Fallschilderung aufgenommen werden. Geben Sie weder Namen von Steuerpflichtigen noch von Steuerkommissären sowie keine steuerrelevanten Dokumente oder genaue Beträge an, aus denen Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Der Verband prüft alle eingereichten Fälle vor der Weiterleitung an das Steueramt. Weitergegeben werden nur anonymisierte und sachlich beschriebene Meldungen. Die Register-Nr. wird dem Steueramt nur in Einzelfällen und ausschliesslich auf begründete Rückfrage bekannt gegeben. Damit wird der Datenschutz über alle Ebenen gewährleistet.

4

So beschreiben Sie Ihren Fall

Damit Ihr Beitrag möglichst hilfreich ist, beschreiben Sie bitte kurz und klar:

  • was passiert ist (Sachverhalt, Situation),
  • warum der Ablauf problematisch war (z. B. unverhältnismässige Auflage, unnötiger Aufwand, fehlende Rückmeldung),
  • welche Folgen dies hatte (z. B. Zeitverlust, Einsprache, Mehraufwand),
  • wie der Fall aus Ihrer Sicht besser hätte gelöst werden können.

Eine präzise und sachliche Beschreibung hilft dem Steueramt, den Fall richtig einzuordnen und konkrete Verbesserungen abzuleiten.

5

Weiteres Vorgehen / Rückmeldung

Erfassen Sie Ihr Fallbeispiel im unten stehenden Formular. Nach dem Absenden Ihres Falls prüft der Verband die Meldung auf Vollständigkeit, Verständlichkeit und Anonymität. Berücksichtigt werden nur sachlich formulierte und anonymisierte Fälle.

Die geprüften Meldungen werden gesammelt und in strukturierter Form periodisch dem kantonalen Steueramt übergeben. Das Steueramt nutzt diese Praxisbeispiele, um interne Abläufe zu reflektieren und Mitarbeitende in Schulungen gezielt zu sensibilisieren.

Bei Bedarf kann das Steueramt über den Verband Rückfragen stellen, um zusätzliche Informationen zur Einordnung eines Falls zu erhalten. Eine individuelle Rückmeldung an die Mitglieder, die den Fall eingereicht haben, ist jedoch nicht vorgesehen.

Das Ziel besteht darin, aus den eingereichten Praxisfällen konkrete Verbesserungen im Veranlagungsprozess abzuleiten – zum Nutzen der Treuhandpraxis, der Steuerpflichtigen und der Verwaltung. Dieses Meldeverfahren wird versuchsweise für die Dauer von sechs Monaten eingeführt.

Betroffenes Steuersubjekt
Bitte anonymisieren.
Bitte keine Kundendaten sichtbar machen / schwärzen. Nur 2 Beilagen möglich.
One file only.
2 MB limit.
Allowed types: gif jpg jpeg png bmp eps tif pict psd txt rtf html odf pdf doc docx ppt pptx xls xlsx xml avi mov mp3 mp4 ogg wav bz2 dmg gz jar rar sit svg tar zip.
Bitte keine Kundendaten sichtbar machen / schwärzen. Nur 2 Beilagen möglich. Falls Sie mehr Beilagen mitschicken möchten, melden Sie sich per E-Mail an info@treuhandsuisse-zh.ch
One file only.
2 MB limit.
Allowed types: gif jpg jpeg png bmp eps tif pict psd txt rtf html odf pdf doc docx ppt pptx xls xlsx xml avi mov mp3 mp4 ogg wav bz2 dmg gz jar rar sit svg tar zip.