Sanierung nach Art. 725-725C OR

Inhalt

Die revidierten Bestimmungen zum Sanierungsrecht (in Kraft seit 1.1.2023) stellen erhöhte Anforderungen an die Mitglieder von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen – aber auch an Treuhandfirmen und Revisionsstellen, die Unternehmen in finanziellen Krisensituationen begleiten. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit, Kapitalverlust oder Überschuldung ist rasches und rechtskonformes Handeln gefragt.

THEMEN

• Drohende Zahlungsunfähigkeit
- Fälle von Art. 725 OR erkennen
- Warnzeichen frühzeitig erkennen
- Zügig und angemessen reagieren
- Pflichten der Unternehmensleitung
- Liquidität realistisch planen
- Handlungspflichten der Revisionsstelle

• Hälftiger Kapitalverlust
- Art. 725a OR: Definition & Schwellwerte
- Abgrenzung zur Überschuldung
- Pflichten & Sanierungsoptionen
- Aufwertung nach OR 725C
- Bilanzierung & Dokumentation
- Rolle der Revisionsstelle

• Überschuldung
- Kriterien nach Art. 725b OR
- Notwendigkeit eines Zwischenabschlusses
- Pflichten von Geschäftsleitung und Revisor
- Handlungsoptionen, Sanierungsplan
- Anforderungen an den Rangrücktritt
- Praktische Umsetzung & Bilanzierungsfragen
- Dokumentation & Praxisbezug

Weitere Informationen

Mitglieder von TREUHAND|SUISSE und deren Mitarbeitenden können von dem günstigeren Preis profitieren. Im Kursgeld sind die Seminardokumentation und Pausenerfrischungen bei Präsenzteilnahme inbegriffen.

Referenten

Daniela Salkim

Daniela Salkim

Premium Audit & Consulting GmbH, Thalwil

dipl. Wirtschaftsprüferin, Mitglied SIFER

Franz J. Kessler

Franz J. Kessler

Pestalozzi Rechtsanwälte AG, Zürich

Rechtsanwalt, Dr. iur., LL.M.

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